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Das für den Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
weitere Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu regeln und
Umfang und Inhalt der Ausbildungsveranstaltungen im Sinne des § 9 Absatz 3 sowie das Verfahren zur Überprüfung der Anforderungen festzulegen.
Das zuständige Ministerium wird zudem ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren bei Prüfungen und die Kriterien der Veröffentlichung…
Ermittlung und Feststellung des Prüfungsergebnisses,
Das für das Bauberufsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
Auf das Ministerium übertragen werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
Das für das Straßenwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, durch die
Das für dieses Berufsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.