§ 19 FELEGGesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen.
§ 5 HKEntschGGesetz über eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet
Der Bund trägt die Aufwendungen nach § 4 dieses Gesetzes.
§ 103 BVFGGesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Der Bund trägt die Aufwendungen nach § 9 dieses Gesetzes.
§ 13 FPfZGGesetz über die Familienpflegezeit
Die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel trägt der Bund.
§ 13 HHGGesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden
Der Bund trägt die Aufwendungen für Leistungen nach diesem Gesetz jeweils in dem gleichen Umfange wie die Aufwendungen für Leistungen, die unmittelbar auf Grund…