HBegleitG 1984 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 33 HBegleitG 1984Änderung des Gesetzes über das BundesverfassungsgerichtGesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe Art 32Art 34 (1)(2)Artikel 32 Abs. 2 gilt entsprechend.(3)Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.