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Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005) wird wie folgt geändert:
In § 26 Absatz 3 Nummer 2, § 34 Absatz 2, § 38 Absatz 3 und § 40 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
In der Besoldungsgruppe A 15 werden die Wörter „Kanzler der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen“ durch die Wörter „Kanzler der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen“ ersetzt.
Die Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Direktor der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen“ werden gestrichen.
Nach den Wörtern „L e i t e n d e r D i r e k t o r“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Leitender Regierungsdirektor – als Leiter des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen –“ eingefügt.
Nach dem Wort „Oberstudiendirektor“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „– als Leiter des Gymnasiums für Musik Carl Maria von Weber Dresden –“ eingefügt.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Die Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst“ werden gestrichen.
Nach den Wörtern „Kanzler der Universität Leipzig“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Landesforstpräsident – als Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst –“ eingefügt.
Die Besoldungsgruppe B 6 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst“ werden gestrichen.
Nach den Wörtern „Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement“ werden ein Zeilenumbruch und die Wörter „Landesforstpräsident – als Geschäftsführer des Staatsbetriebs Sachsenforst –“ eingefügt.
In § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 5, § 15 Abs. 2 und § 16 wird jeweils die Angabe „SächsHSG“ durch die Angabe „SächsHSFG“ ersetzt.
In der Angabe zur Besoldungsgruppe A 15 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „2, 3“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 6 Halbsatz 1 wird die Angabe „SächsBG“ durch die Wörter „des Sächsischen Beamtengesetzes“ ersetzt.
In § 13 Abs. 5 wird die Angabe „§ 43 SächsHG“ durch die Angabe „§ 62 SächsHSG“ ersetzt.
Anlage 1 Ziffer I Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.