Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 190), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In § 5 Nummer 4 wird das Wort „sich“ gestrichen und das Wort „hat“ wird durch das Wort „ist“ ersetzt.
In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1 500 Euro“ durch die Angabe „1 900 Euro“ ersetzt.
§ 5 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches…
Das Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG) vom 25. Juni 2007…
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ab dem Jahr 2018“ durch die Wörter „für das Jahr 2018“ ersetzt.
In § 5 Nummer 4 werden die Wörter „§ 23 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 AufenthG“ durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 oder § 23 Absatz 4…
In § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG) vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.