Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 180) wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung – SächsLKrO)“.
§ 24 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 10 wird gestrichen.
Die bisherigen Nummern 11 bis 21 werden die Nummern 10 bis 20.
Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni…
In § 21 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
§ 19 wird wie folgt geändert:
Die Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2005…
Die Sächsische Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2024…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.