HBPolVDAufstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 27 HBPolVDAufstVZeitpunkt der AbschlussprüfungVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Abschnitt 4 § 26§ 28 Die Abschlussprüfung findet in der zweiten Woche des Repetitoriums statt.