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Digitale Prüfungen können in Form schriftlicher Aufsichtsarbeiten (digitale Klausur) oder als mündliche oder praktische digitale Prüfung abgenommen werden.
Digitale Klausuren werden in einem vorgegebenen Zeitfenster unter Verwendung elektronischer Kommunikationseinrichtungen unter Videoaufsicht nach § 21 angefertigt.
Wird eine Prüfung unter gleichzeitiger physischer Präsenz der Prüferinnen und Prüfer oder Aufsichtsführenden und der Prüflinge (Teilnehmenden) an einem Ort unter Verwendung elektronischer Geräte abgenommen (elektronische Prüfung), so gilt sie nicht als digitale Prüfung. Für eine elektronische Prüfung gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen.
digitale Prüfung: eine Hochschulprüfung, die in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abgelegt wird.
Die digitale Durchführung der Prüfung erfolgt unter folgenden Maßgaben:
Soweit digitale Prüfungen nicht in der Prüfungsordnung geregelt sind, dürfen Hochschulprüfungen als digitale Prüfung abgelegt werden, wenn die Voraussetzungen…
Klausuren können unter Verwendung elektronischer Kommunikationseinrichtungen auch ortsunabhängig (Online-Klausur) erbracht werden. In diesem Fall und bei…
die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Kommunikationseinrichtungen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung erfüllt sein müssen,…
In der Prüfungsordnung kann geregelt werden, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation (Online-Prüfungen) abgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.