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Eine Übertragung kann insoweit abgelehnt werden, wie wirtschaftliche, finanzielle, baufachliche oder sonstige im übergeordneten Landesinteresse liegende Gründe oder Vereinbarungen aus den jeweiligen Hochschulverträgen entgegenstehen oder die praktische Umsetzbarkeit der Baumaßnahme nicht hinreichend plausibel dargelegt ist. Eine Ablehnung hat zu erfolgen, wenn die Hochschule nicht hinreichend darlegen kann, dass die Finanzierung abgesichert ist.
Darüber hinaus ist die Übertragung von Ansprüchen auf Förderung nur zulässig, wenn ein berechtigter Grund für die Übertragung vorliegt und der Förderzweck der…
Die ersuchte Behörde kann die Übertragung des Strafverfahrens ganz oder teilweise ablehnen, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:
Sind in der Genehmigung der Übertragung der Eigentümerverantwortung und Bauherreneigenschaft oder dem Überlassungsvertrag nach § 9 Absatz 1 Voraussetzungen für…
Lehnt das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium auf Grundlage der baufachlichen Stellungnahme die Erteilung der…
Die Genehmigung kann vom zuständigen Ministerium befristet und mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. Vor der Bekanntgabe der Genehmigung darf mit der…
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Gründe für eine Ablehnung können fehlende Eignung, tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlende Bereitschaft zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.