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Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Grundordnung, der Satzungen und Ordnungen sowie der Studienordnungen und Studienpläne bedürfen der Genehmigung des Kuratoriums.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Regelung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Sie kann versagt werden, wenn durch die Regelung die Erfüllung der der Hochschule übertragenen Aufgaben gefährdet wird.
Die Hochschulen geben sich Grundordnungen, die der Genehmigung des Landes bedürfen. Die Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung sind gesetzlich zu…
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Regelung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Sie kann versagt werden, wenn durch die Regelung die Erfüllung des der…
1Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung, die der Zustimmung der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde bedarf. 2Die Zustimmung ist zu…
Die Genehmigung setzt voraus, daß die Lehrpläne, die Organisation der Lehrgänge, die Qualifikation der Lehrkräfte, der Bildungsgang der Teilnehmer und das…
Eine Genehmigung nach Absatz 1 kann erteilt werden, wenn die Hochschule die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des Studiengangs bietet und das…
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigen kann. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.