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Die Finanzierung durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt kann unbeschadet von § 1 Absatz 2 auch anteilig durch Eigenmittel der Hochschulen oder Drittmittel ergänzt werden.
Andere Finanzierungswege bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ministeriums.
Das Ministerium trifft durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung der für Schulen und für Haushalt und Finanzen zuständigen Landtagsausschüsse bedarf, im…
Eine Finanzierung kann unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Andere Finanzierungswege bedürfen der Zustimmung…
Die erforderlichen Mittel sind nach näherer Bestimmung der Satzung aufzubringen.
staatliche Zuschüsse,
Beihilfen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt für
Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und Zinszuschüssen bestehen. Sie erfolgt im Rahmen der dafür verfügbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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