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Die Vorstände der Kammern eines jeden Berufes sind zur gemeinsamen Beratung und Vertretung des Berufsstandes bei der Landesregierung berechtigt und verpflichtet.
Für jedes Mitglied der Berufsgerichte für Heilberufe und des Landesberufsgerichts für Heilberufe ist eine Vertretung zu bestellen oder zu wählen.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden als berufliche Vertretungen der
Landrätin, Landrat, Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister sowie die Berufszulassungsbehörden haben bei Verdacht einer Verletzung von Berufspflichten durch…
für die Erhaltung eines hoch stehenden Berufsstandes zu sorgen und die Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen zu überwachen sowie die notwendigen…
eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtansprüche abzuschließen und während ihrer Berufstätigkeit…
Die Kammerversammlung wählt ihre Delegierten zu den Gremien der beruflichen Vertretung auf Bundesebene. § 22 Abs. 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.