Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der Qualifikation einer „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin“ oder eines „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegers“ gelten die Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Saarland vom 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 437), geändert durch das Gesetz vom 11. November 2015 (Amtsbl. I S. 878), in der jeweils geltenden Fassung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.