§ 14 Abs. 1 MitwVLHeimGSVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Die Wahl kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, bei der zuständigen Behörde nach § 19 des…
§ 36 Abs. 6 SächsWTVOSächsische Wohnteilhabeverordnung
Mindestens drei Wahlberechtigte können innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses nach § 35 Absatz 6 die Wahl bei…
§ 62 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Sind bei der Wahl eines Mitglieds wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden, so kann die Wahl dieses…
§ 16 Abs. 3 GleichstGWBV SLWahl- und Bestellungsverordnung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzwahlbestellungsverordnung) Vom 29. Dezember 2016
Die Anfechtung muss vor dem Verwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen.
§ 21 LandwiWahlO SL 2003Wahlordnung zur Landwirtschaftskammer Vom 6. Januar 2003
Die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte sowie in amtlicher Eigenschaft die Wahlleiterin oder der Wahlleiter binnen zwei Wochen nach der öffentlichen…