§ 17 MitwVLHeimGSVerordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Scheidet ein Mitglied aus der Bewohnervertretung aus, so rückt die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl in…
§ 5 Abs. 3 LandesbeiratsVO NRWVerordnung über den Landesbeirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen
Scheidet ein Mitglied aus dem Beirat aus, so rückt grundsätzlich seine Stellvertretung nach. Erforderlichenfalls findet eine Nachberufung statt.
§ 5 Abs. 4 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Scheidet ein Mitglied aus, so ist unverzüglich an seiner Stelle ein neues Mitglied zu berufen. Bis zur Berufung eines neuen Mitgliedes und bei einer…
§ 18 Abs. 2 WTG DVO NRWVerordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Sind Angehörige oder gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertretungen einer Nutzerin oder eines Nutzers in den Beirat gewählt, so verbleiben sie bis zum Ablauf…
Art. 40 Abs. 3 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist ein Ersatzmitglied zu berufen. Für das Verfahren gilt § 12 entsprechend.“