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Beim für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium wird eine Geschäftsstelle für die Härtefallkommission gebildet. Der Leiter oder die Leiterin der Geschäftsstelle ist Vorsitzendes Mitglied der Härtefallkommission und vertritt die Härtefallkommission nach außen. Der Leiter oder die Leiterin der Geschäftsstelle kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle als Stellvertretung für den Vorsitz der Härtefallkommission berufen.
Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor. Sie holt die erforderlichen Stellungnahmen ein und legt den Mitgliedern der Kommission die zu behandelnden Anträge rechtzeitig vor dem Sitzungstermin mit einer begründeten Stellungnahme der zuständigen Ausländerbehörde vor.
Die Härtefallkommission kann einen Vorprüfungsausschuss bilden, dem die oder der Vorsitzende der Härtefallkommission sowie zwei weitere von der Kommission benannte Mitglieder angehören. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter aus der Kommission benannt.
Wird ein Vorprüfungsausschuss gebildet, regelt das für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium im Benehmen mit der Härtefallkommission das…
Die Geschäftsstelle kann der Kommission oder dem Vorprüfungsausschuss sonstige Einzelfälle vorlegen. Für sich hieraus ergebende Anträge nach Absatz 1 leitet sie…
Die Geschäftsstelle der Härtefallkommission des Saarlandes wird beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingerichtet. Sie bereitet die Beratungen und…
Die Geschäftsstelle ist für den laufenden Betrieb der Schiedsstelle, insbesondere die Vorbereitung der einzelnen Sitzungen, verantwortlich; insoweit unterliegt…
Wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des Prüfungsamtes zum Mitglied berufen, tritt sie oder er an die Stelle eines Mitglieds nach Satz 1 Nummer 1. Für die…
Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind alle ordentlichen Mitglieder rechtzeitig einzuladen. Kann ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.