Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Härtefallkommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. In Anträgen aus der Kommission sind das bisherige ausländerrechtliche Verfahren sowie die dringenden humanitären oder persönlichen Gründe, welche die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, nachvollziehbar darzustellen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission nach Absatz 1 einzurichten, das Verfahren, Ausschlussgründe und…
Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor. Sie holt die erforderlichen Stellungnahmen ein und legt den Mitgliedern der Kommission die zu behandelnden…
Die Geschäftsstelle leitet ein Härtefallersuchen der zuständigen Ausländerbehörde zu. Die Ausländerbehörde darf auf der Grundlage des Härtefallersuchens,…
Die Geschäftsstelle prüft den Antrag unter Berücksichtigung der vom wissenschaftlichen Fachausschuss abgegebenen Empfehlung. Die Geschäftsstelle kann vor einer…
Kommt die Härtefallkommission nach Abwägung aller Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass aufgrund der besonderen Situation des Einzelfalles dringende humanitäre…
Die Härtefallkommission gibt sich notwendige Entscheidungsgrundsätze im Einvernehmen mit dem für Ausländerangelegenheiten zuständige Ministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.