Gesetz Nr. 2088 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023 -) Vom 8. Dezember 2022
Die Zuführung an das Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“ wird im Haushaltsjahr 2023 auf 3 Millionen Euro festgesetzt. Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6a HG 2023Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen