§ 6a HG - 2021/2022
Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“
Die Zuführung an das Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“ wird in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 auf jeweils 3 Millionen Euro festgesetzt. Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen