§ 6a HG - 2019/2020
Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“
Die Zuführung an das Sondervermögen „Pensionsfonds Saarland“ wird im Haushaltsjahr 2020 auf 3.000.000 Euro festgesetzt. Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen