Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im nichtstaatlichen Bildungsbereich gibt es folgende Formen hochschulischer Bildung:
Bildungseinrichtungen, die im Wege des Franchisings mit einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union zusammenarbeiten, nach § 81 sowie
Bildungseinrichtungen, die im Wege des Franchisings mit einer Hochschule außerhalb der Europäischen Union zusammenarbeiten, nach § 82.
Hinsichtlich der Zulässigkeit des Betriebs der Formen nach Satz 1 gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieses Teils.
Bildungseinrichtungen in nichtstaatlicher Trägerschaft, die
sich im Rechtsverkehr als Hochschule, Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Kunstakademie oder mit einem Namen bezeichnen, der die Gefahr einer Verwechslung mit einer der vorgenannten Bezeichnungen begründet, oder eine Ausbildung als Studiengang anbieten, und
staatlich als Hochschule nicht anerkannt sind oder unzulässig als Niederlassung betrieben werden,
bieten keine anerkannte akademische Ausbildung an und haben kein Recht, Hochschulprüfungen abzunehmen, Hochschulgrade zu verleihen und Zeugnisse zu erteilen sowie Studiengänge anzubieten. Derartige Bildungseinrichtungen sind nach Maßgabe des § 79 Absatz 3 und 4 zu Informationen verpflichtet und haften zumindest bei fehlender oder fehlerhafter Information auf Schadensersatz, soweit dieser nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu entrichten ist.
Verbände mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Hochschulverbund)
eine oder mehrere hochschulübergreifende, auch Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften übergreifende, gemeinsame Studienphase oder…
Folgende Hochschulen sind im Sinne dieses Gesetzes Universitäten:
eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der die Rahmenvorgaben für Ziele, Dauer, Art und die allgemeinen Vorgaben zur Ausgestaltung der Studiengänge sowie die…
im Sinne des Satzes 1 gemeinsame Verwaltungseinheiten oder Verwaltungsverbünde bilden oder
1Bildungseinrichtungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die keine Hochschulen sind, können auf der Grundlage einer Kooperation mit einer staatlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.