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Dem vom Saarland am 30. November 2006 in Brüssel unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.