§ 50 Abs. 1 ESBOEisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 11 Abs. 1 StrVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 6 BAB-KAbgVVerordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft.
§ 9 AufbhVVerordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 Abs. 1 ABVVerordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.