AufbhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 AufbhVInkrafttretenVerordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ § 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlussformel