Übergangsvorschriften für die Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Hochhäuser
Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Hochhäuser sind die Anforderungen der §§ 26, 27 und 28 innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung umzusetzen.
§ 29 HochhVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen