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Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Auszahlungen des Sondervermögens entsprechend der haushaltsgesetzlichen Ermächtigung Kredite im Namen des Saarlandes/Sondervermögen „Konjunkturstabilisierungsfonds Saar“ aufzunehmen. Die jährliche Kreditaufnahme darf dabei 300 Millionen Euro nicht überschreiten. Nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen eines Jahres können auf das Folgejahr übertragen werden.