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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, die in den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule ab dem 1. August 2020 eintreten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafeln des Berufsvorbereitungsjahres und des schulischen Berufsgrundbildungsjahres vom 2. Oktober 1986 (Amtsbl. S. 949), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 6. Juni 2006 (Amtsbl. S. 818), und die Verordnung - Schulordnung - über die Stundentafel der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege vom 20. August 1986 (Amtsbl. S. 791), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1183), außer Kraft. Ein vor dem 1. August 2020 begonnener Bildungsgang des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege wird bis zum 31. Juli 2020 nach den in Satz 1 genannten Vorschriften fortgeführt; eine Wiederholung richtet sich nach den Vorschriften dieser Verordnung. Anlage Stundentafel Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule Gültig ab 1. August 2020 Fächer Unterrichtsstunden 1. Halbjahr 2. Halbjahr Berufsübergreifender Bereich Religionslehre 1 1 Deutsch 3 3 Fremdsprache1) 2 2 Mathematik 3 3 Wirtschafts- und Sozialkunde 2 2 Sport 2 2 Berufsbezogener Bereich Berufliche Grundkompetenz2)(davon Fachpraktische Ausbildung) 15 (12) 15 (12) Unterstützender Bereich Lernbegleitung und individuelle Förderung 6 6 Gesamtstundenzahl 34 34