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Vor Aufnahme der Arbeit an einer Rahmenordnung gibt die Kultusministerkonferenz im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz die Regelstudienzeit für den jeweiligen Studiengang vor. In begründeten Ausnahmefällen kann der Entwurf einer Rahmenordnung neben der vorgegebenen auch mit einer davon abweichenden Regelstudienzeit vorgelegt werden.