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Für die Erarbeitung oder die Anpassung einer Rahmenordnung kann sich die Gemeinsame Kommission einer Fachkommission bedienen. Fachkommissionen werden jeweils für einen Studiengang gebildet. in geeigneten Fällen kann eine Fachkommission auch für mehrere Studiengänge gebildet werden.
Die Gemeinsame Kommission beschließt den Arbeitsauftrag der Fachkommissionen. Den Fachkommissionen wird für die Erfüllung ihres Auftrags eine Frist von in der Regel einem Jahr gesetzt.