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Zur Lösung besonderer Aufgaben im Rahmen ihres Auftrags können die Gemeinsame Kommission und die Fachkommissionen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Arbeitsgruppen bilden, Fachberater hinzuziehen und Gutachten einholen. Die Fachkommissionen können auch ständige Sachverständige an ihren Beratungen beteiligen.