Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vor Verabschiedung einer Rahmenordnung holt die Gemeinsame Kommission die Stellungnahme der Länder und - über die Hochschulrektorenkonferenz - die Stellungnahmen der Hochschulen ein.
Die Gemeinsame Kommission überarbeitet unter Würdigung der Stellungnahmen der Länder und der Hochschulen die Rahmenordnung. Hat eine Fachkommission an der Erarbeitung der Rahmenordnung mitgewirkt, so ist sie angemessen zu beteiligen.
Die Absätze 1 und 2 gelten für allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen entsprechend.