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Die staatlichen Hochschulen mit Ausnahme der Fachhochschule für Verwaltung erheben Gebühren, Beiträge und Entgelte nach diesem Gesetz. Das Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), in der jeweils geltenden Fassung, bleibt unberührt.