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Das Gebiet des Nationalparks ergibt sich aus der topografischen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage) und den Grenzkarten. Die Grenzkarte für den zu Rheinland-Pfalz gehörenden Teil des Nationalparks hat den Maßstab 1 : 1 000. Die Grenzkarte für den zum Saarland gehörenden Teil des Nationalparks hat den Maßstab 1 : 2 000. Die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland können durch Rechtsverordnung nach Anhörung der kommunalen Nationalparkversammlung das jeweilige eigene Gebiet des Nationalparks zum Zwecke kleinräumiger Gebietsarrondierung erweitern, insoweit die Zonierung anpassen und die in den Sätzen 1 bis 3 sowie § 3 Absatz 1 Satz 2 genannten Karten ändern.
Die Grenzen des Nationalparks sind in den Grenzkarten nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 mit einer roten Linie gekennzeichnet. Im Land Rheinland-Pfalz zählen folgende Flächen nicht zum Nationalparkgebiet: Im Saarland zählen nicht zum Nationalparkgebiet die öffentlichen Straßen und Plätze im Sinne des § 2 Absatz 1 des Saarländischen Straßengesetzes, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393).
Flächen, die sich nicht im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz befinden,
öffentliche Straßen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Landesstraßengesetzes (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. Oktober 2013 (GVBl. S. 349), BS 91-1,
nicht öffentliche Wege, die die Außengrenze des Nationalparkgebiets bilden, und
Flächen der Landesverteidigung.
Die Übersichtskarte und die Grenzkarten sind Bestandteil dieses Staatsvertrages und werden jeweils bei dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht und dem saarländischen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geführt sowie dort auf Datenträgern und archivmäßig gesichert niedergelegt und verwahrt. Sie werden jeweils von den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland im Internet bekannt gemacht und können im Nationalparkamt und in den rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg sowie in der saarländischen Kreisverwaltung St. Wendel und in den saarländischen Gemeindeverwaltungen Nohfelden und Nonnweiler eingesehen werden.