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Die in den rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden Birkenfeld, Hermeskeil, Herrstein und Thalfang am Erbeskopf und den saarländischen Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler im Naturpark Saar-Hunsrück gelegenen und in § 2 näher bezeichneten Gebiete werden zum Nationalpark erklärt.
Der Nationalpark trägt den Namen Hunsrück-Hochwald.
Die Landkreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden, in deren Gebiet der Nationalpark liegt, sind berechtigt, den Zusatz „Nationalparklandkreis“, „Nationalparkverbandsgemeinde“, „Nationalparkstadt“ oder „Nationalparkgemeinde“ zu ihrem kommunalrechtlich geführten Namen zu tragen.
Das Gebiet der Verbandsgemeinden und Gemeinden, die ganz oder teilweise im Gebiet des Nationalparks liegen, bildet die Nationalparkregion. Verbands- und Ortsgemeinden sowie Gemeinden, die an die Nationalparkregion nach Satz 1 unmittelbar angrenzen, können auf Antrag von der obersten Naturschutzbehörde des jeweils eigenen Landes nach vorheriger Anhörung der kommunalen Nationalparkversammlung zur Nationalparkregion zugehörig erklärt werden, wenn ein Beschluss des Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeinderats zur Unterstützung des Nationalparks vorliegt und sie infrastrukturelle Einrichtungen bereitstellen, die auch dem Nationalpark dienen; Absatz 3 gilt entsprechend.