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Der Nationalpark ist in zwei Zonen gegliedert: Die Unterteilung wird in einer Gliederungskarte im Maßstab 1 : 10 000 dargestellt, indem in der Naturzone die Wildnisbereiche dunkelgrün und die Entwicklungsbereiche hellgrün sowie die Pflegezone orange dargestellt sind. § 2 Absatz 3 gilt entsprechend.
Naturzone: Zone für die natürliche Entwicklung; zur Naturzone gehören:
Flächen, auf denen die Natur und Landschaft der natürlichen Entwicklung überlassen bleiben (Wildnisbereiche), und
Flächen, auf denen eine zeitlich befristete Gebietsentwicklung mit dem Ziel erfolgt, diese in Wildnisbereiche zu überführen (Entwicklungsbereiche),
Pflegezone: Zone zur Pufferung der Naturzone und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.
Die Naturzone hat einen Mindestanteil von 75 Prozent des Nationalparkgebiets. Die Entwicklungsbereiche der Naturzone sind während einer Entwicklungsphase von bis zu 30 Jahren in Wildnisbereiche zu überführen.
In der Pflegezone können eine extensive Bewirtschaftung und Pflegemaßnahmen aus naturschutzfachlich, wasserwirtschaftlich und kulturhistorisch wichtigen Gründen zur Bewahrung und Erreichung des Zwecks des Nationalparks durchgeführt werden.