§ 8 Abs. 2 HwirtMstrPrV SL 2007Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Wer eine mindestens fünfjährige hauswirtschaftliche Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters oder einer Meisterin der Hauswirtschaft…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 HotelMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KüchMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxisoder
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 FachHwirtPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, davon eine mindestens…
§ 1a Abs. 1 WinzMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Winzer/Winzerin
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer nachweist.