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Die allgemeine Information der Öffentlichkeit über Hochwassergefahren im Freistaat Sachsen erfolgt durch das Landeshochwasserzentrum. Es nutzt dazu das Internet, einen telefonischen Ansagedienst, den MDR-Videotext, den Rundfunk, das Fernsehen, die Presse und gegebenenfalls weitere Kommunikationsmittel.
Das Landeshochwasserzentrum errichtet und betreibt eine internetgestützte Informationsplattform zur selbstständigen Information der Öffentlichkeit.
Soweit andere Behörden die Öffentlichkeit in eigener Zuständigkeit über Hochwassergefahren informieren, sind dabei die Informationen des Landeshochwasserzentrums zu beachten und es ist auf die Informationsplattform nach Absatz 2 hinzuweisen.
Das Landeshochwasserzentrum stellt den Medien der betroffenen Regionen amtliche Verlautbarungen zur Verfügung, wenn dies zur Information der Öffentlichkeit geboten ist.
Wie die zuständigen staatlichen Stellen und die Öffentlichkeit in den betroffenen Gebieten im Übrigen über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und…
Die oberste Wasserbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Organisation des Hochwassernachrichtendienstes, einschließlich der notwendigen…
1Soweit erforderlich, richtet das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz an den oberirdischen Gewässern Hochwasserwarn- und -meldedienste ein, um die örtlich…
Hochwassernachrichten- und Alarmdienst: das Warn- und Informationssystem des Freistaates Sachsen, durch das Teilnehmer, Dritte und die Öffentlichkeit vor…
Dritte im Sinne von § 2 Nummer 11 Buchstabe a und b erhalten eine Hochwassereilbenachrichtigung. Sie können dazu verpflichtet werden, vorhandene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.