Art 7 Abs. 1 IFCAbkGGesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 IAOÜbk118GGesetz zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cÄndVtr2GGesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cÄndVtr1GGesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 IBRD/IFCAbkÄndGGesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.