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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Anhang 1 Medizin-Modul 1. Theoretischer Teil a. Allgemeine medizinische Grundlagen 76 Unterrichtseinheiten Krankheitslehre Arzneimittel b. Allgemeine Notfallmedizin 95 Unterrichtseinheiten Beurteilung von Verletzten und Erkrankten Störung vitaler Funktionen c. Spezielle Notfallmedizin 95 Unterrichtseinheiten internistische Notfälle traumatologische Notfälle andere Notfälle Insgesamt (einschl. Leistungsnachweis) 266 Unterrichtseinheiten 2. Praktikum Lehrrettungswache * 14 Wochen Anhang 2 Feuerwehr-Modul 1. Theoretischer Teil I Grundausbildung 76 Unterrichtseinheiten 2. Praktikum I „Arbeitsabläufe im Einsatzdienst“ Haupteinsatzzentrale 4 Wochen Einsatzvorbereitung 2 Wochen Dienstbetrieb 2 Wochen 3. Theoretischer Teil II Führungsausbildung 76 Unterrichtseinheiten Technische Hilfe 38 Unterrichtseinheiten Gefahrstoffe 38 Unterrichtseinheiten Strahlenschutz 38 Unterrichtseinheiten 4. Praktikum II „Führungsstrukturen und -abläufe“* Begleitung der Einsatzleitung 4 Wochen Haupteinsatzzentrale 2 Wochen Anhang 3 Leitstellen-Modul 1. Theoretischer Teil Aufgaben und Organisation einer Integrierten Leitstelle 24 Unterrichtseinheiten Rechtsgrundlagen 12 Unterrichtseinheiten Gesprächsführung/Notrufabfrage 8 Unterrichtseinheiten Einsatzdisposition/Führungsaufgaben 6 Unterrichtseinheiten Bewältigung von Stresssituationen und Konflikten 4 Unterrichtseinheiten Funk- und Fernmeldetechnik 15 Unterrichtseinheiten Einsatzdokumentation 3 Unterrichtseinheiten Sonstiges einschl. Leistungsnachweis 4 Unterrichtseinheiten 2. Praktischer Teil Praktische Leitstellenausbildung 76 Unterrichtseinheiten Insgesamt 152 Unterrichtseinheiten