Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007
Die Personal- und Sachkosten für die nach den §§ 2 und 3 durchzuführenden Lehrgänge und für Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 trägt der Träger der Integrierten Leitstelle des Saarlandes.
§ 8 ILSQualiVO
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