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Die für die Tätigkeit in der Integrierten Leitstelle des Saarlandes erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen im Rahmen regelmäßiger jährlicher Fortbildungsmaßnahmen vertieft und ergänzt werden. Für Inhalt und Verfahren dieser Fortbildungen sind der Ärztliche Leiter Rettungsdienst oder die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst und der Leiter oder die Leiterin der Feuerwehrschule des Saarlandes zuständig. Für Beschäftigte in den Funktionen „Notrufannahme“ und „Disposition“ sollen die Fortbildungsmaßnahmen jährlich mindestens 38 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) umfassen.