§ 14 IMPMedBAProPrFPrVGliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
§ 4 Nr. 1 MFBAProMediaFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media
Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 und
§ 14 MFBAProMediaFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media
Der Prüfungsteil besteht aus
§ 15 Abs. 1 IMPMedBAProPrFPrVSchriftlicher Teil
Der schriftliche Teil besteht aus Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6…
§ 9 Abs. 2 IMPMedBAProPrFPrVPrüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“
In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: