§ 14 MFBAProMediaFPrVGliederung des Prüfungsteils
Der Prüfungsteil besteht aus
§ 15 Abs. 1 MFBAProMediaFPrVSchriftlicher Teil
Der schriftliche Teil besteht aus Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6…
§ 4 Nr. 1 IMPMedBAProPrFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print
Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 und
Anlage 2 Nr. 1 MFBAProMediaFPrV(zu § 29) Zeugnisinhalte
zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
§ 9 Abs. 2 MFBAProMediaFPrVPrüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“
In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: