Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin hat spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung der Anwärter, Anwärterinnen, Referendare und Referendarinnen zur Laufbahnprüfung beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen. Der Meldung sind beizufügen:
die Personaldaten mit einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft über die Führung des Anwärters, der Anwärterin, des Referendars oder der Referendarin,
eine abschließende Beurteilung darüber, ob der Anwärter, die Anwärterin, der Referendar oder die Referendarin das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreichen wird.
Über die Zulassung zur Laufbahnprüfung entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss.