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Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin koordiniert und überwacht die ordnungsgemäße theoretische und praktische Ausbildung. Ihm oder ihr obliegt es insbesondere,
den Gang der praktischen Ausbildung zu gestalten,
die theoretische Ausbildung zu gewährleisten,
Ausbildungspläne aufzustellen,
zur Wahrnehmung der Ausbildung geeignete Ausbilder und Ausbilderinnen zu bestimmen,
sich zu überzeugen, dass die Anwärter, Anwärterinnen, Referendare und Referendarinnen ordnungsgemäß ausgebildet werden,
die Ausbildungsnachweise nach § 16 zu überprüfen und eventuell notwendige Maßnahmen zu treffen und