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Die Ausbildung der Anwärter erfolgt durch die Ausbildungsbehörde.
Ausbildungsbehörde ist
für die Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Naturschutz und Landschaftspflege - das Ministerium für Umwelt
für die Fachrichtungen Hochbau und Maschinen- und Elektrotechnik - das Ministerium der Finanzen und Bundesangelegenheiten.
Die Ausbildungsbehörde bestellt für jede Fachrichtung einen Beamten des höheren technischen Verwaltungsdienstes zum Ausbildungsleiter. Er lenkt und überwacht die Ausbildung, wertet die Befähigungsberichte aus und betreut die Anwärter. Abschnitt II Vorbereitungsdienst