Verordnung zur Übertragung von Projektträgeraufgaben für die gemeinsamen Forschungsförderungsprogramme zwischen dem Saarland und Intel Corporation („Saarland/Intel Joint Programs“) Vom 4. Dezember 2023
Das Saarland stellt der Universität des Saarlandes die für die jeweiligen Programme vorgesehenen Landesmittel auf der Grundlage der nach § 4 abzuschließenden Vereinbarungen zur Verfügung.
§ 3 IntelJPV SL
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