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Zweck des Sondervermögens ist die Zuführung zusätzlicher Mittel in Höhe bis zu 35,4 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2013 an die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Die Zuführung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Erfüllung besonderer Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit beiden Hochschulen.