Verordnung zur Einrichtung einer Beratungsstelle für Bedienstete des Landes zur psychosozialen Beratung und Krisenintervention Vom 10. Mai 2022
Das Saarland stellt dem Studierendenwerk die notwendigen Mittel für Personal- und Sachausgaben (einschließlich Overheadkosten) zur Wahrnehmung und Förderung der übertragenen und eigenen Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
§ 3 BedPsychBerStErV SL
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