§ 10 NRW-29854Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz -ZTFoG)
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst.
§ 8 KInvFErrGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
Das Sondervermögen ist nach Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 aufzulösen. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund…
§ 12 VersRG-SLGesetz Nr. 1431 über Versorgungsrücklagen im Saarland (Versorgungsrücklagengesetz - VersRG-SL) Vom 23. Juni 1999
Die Sondervermögen gelten nach Auszahlung ihres Vermögens als aufgelöst.
§ 8 SVZukIG SL 2010Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinitiative II“ Vom 5. Mai 2010*
Das Sondervermögen gilt mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten als aufgelöst.
§ 8 KonjAusglSoVermG SLGesetz über das Sondervermögen Konjunkturausgleichsrücklage Vom 10. April 2019[1]
Mit der vollständigen Entnahme der Mittel nach § 5 gilt das Sondervermögen als aufgelöst.